Ehe & Familie

Familiäre Bezie­hun­gen und Bedürf­nisse sind sehr individuell

 

Im Bereich des Familien­rechts umfasst die Beratungs­tätig­keit der Notarinnen und Notare schwer­­punkt­mäßig den Abschluss von Ehe­verträgen und Schei­dungs­folgen­­verein­­barungen sowie die Beglei­tung von Adoptions­verfahren.

Ich berate Sie gerne über die Voraus­setzun­gen und Rechts­folgen von Verein­­barun­gen in diesem Zusammen­hang.

Ehe­verträge können vor oder nach der Ehe­schlie­ßung geschlossen werden, um für den Scheidungs­fall Rege­lun­gen zu treffen - vor­­sorg­­lich. Regel­mäßig geht es um Vereinbarungen zum Güter­stand, um die Vermögens­verteilung im Scheidungs­fall verbind­lich festzu­legen. Möglich sind zudem Verein­barun­gen zum nach­ehe­lichen Unter­halt sowie zum Versorgungs­ausgleich.

 

Wir beraten Sie bei Scheidung, Vermögensverteilung und Sorgerecht im Familienrecht.

 

Ihr Notar Michael Danzeglocke unterstützt Sie beim Abschluss von Eheverträgen und Schei­dungs­folgen­­verein­­barungen.

 

Scheidungs­folgen­verein­barungen werden geschlossen, wenn eine Schei­dung schon konkret in Aus­sicht ist und die Eheleute ein­vernehm­lich bestim­men wollen, wie das in der Ehe erwor­bene Vermö­gen und die Renten­­anwart­­schaften verteilt werden und in welcher Höhe Unter­halt zu leisten ist. In solchen Verträ­gen lassen sich auch Rege­lun­gen zum Umgangs- und Sorge­recht für die gemein­samen Kinder, zur Über­tragung von Vermögens­werten (ins­beson­dere Immo­bilien) und zur Vertei­lung des Haus­rates treffen.

Adoptio­nen sind sowohl bei Minder­jährigen als auch Voll­jährigen möglich. Voraus­setzung ist immer, dass zwischen der adoptie­ren­den Person und der adop­tier­ten Person eine soge­nannte Eltern-Kind-Bezie­hung besteht. Durch eine Adop­tion entstehen Rechts­beziehun­gen wie zu einem leib­lichen Kind, sowohl im erb­recht­lichen und unter­halts­recht­lichen Bereich als auch im steuer­lichen Sinne.