Vererben und Erben

Selbst bestimmen, wer nach Ihnen Ihr Vermögen erhalten soll

 

Das Erb­recht bestimmt, wer im Fall Ihres Todes Ihr Erbe wird. Ist nichts gere­gelt, bestimmt das Gesetz den Erben. Häufig ent­spricht die gesetz­liche Rege­lung jedoch nicht den eigenen Vor­­stellun­gen. Will man sicher­stellen, dass die eige­nen Wünsche im Todes­fall berück­sich­tigt werden, besteht Rege­lungs­bedarf. Die Reg­elung des letzten Willens kann durch nota­rielle Urkunde erfolgen (finden Sie hier ein Erklärvideo der Bundesnotarkammer).

Ich berate Sie gern zu den beste­hen­den Gestaltungs­möglich­keiten im Rahmen eines Testa­ments oder eines Erb­vertrags.

Häufig besteht der Wunsch, bedeu­tende Vermögens­werte schon zu Leb­zeiten auf die nächste Gene­ration zu über­tragen. Häufig wollen etwa Eltern bereits eine Immo­bilie im Wege der soge­nann­ten vor­weg­genom­me­nen Erb­folge an die nächste Genera­tion über­geben. Dies kann zum Beispiel aus steuer­lichen Gründen vorteil­haft sein. Zudem wollen sich die Übergebenden regel­mäßig bestimmte Rechte vorbe­hal­ten, die ihnen die weitere Nutzung der Immo­bilie sichern (zum Beispiel ein Nießbrauch- oder Wohnungsrecht).

Gerne berate ich Sie über die bestehen­den Möglich­keiten und die indivi­duelle Gestal­tung solcher Über­tragungs­verträge.

 

Ihr Notar Michael Danzeglocke berät Sie zu Testament, Erbvertrag und Erbfolge.
Schenkung einer Immobilie
Datenblatt Schenkung einer Immobilie.pdf (340.57KB)
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Wir gehen mit Ihnen gemeinsame die Erbverträge sorgfältig durch und beraten Sie bei Fragen.

 

Sind Sie selbst Erbe gewor­den, brauchen Sie unter Um­ständen einen soge­nann­ten Erb­schein als Nach­weis Ihrer Erben­stellung (zum Beispiel gegen­über Banken). Ein Erb­schein wird auf form­gerechten Antrag vom Nach­lass­gericht erteilt. Solche Anträge bereite ich gern für Sie vor und beurkunde sie für Sie.