Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

General- und Vor­sorge­voll­macht sowie Patienten­verfügung

 

Mindestens ebenso wichtig wie eine Vorsorge durch Rege­lungen für den eigenen Todes­fall ist die allgemeine Vor­sorge für den Fall, dass man zu Leb­zeiten nicht mehr hand­lungs- beziehungsweise entschei­dungs­fähig ist. 

Mit einer nota­ri­ellen General- und Vorsorge­voll­macht bestimmen Sie für diesen Fall selbst, wer für Sie Ent­schei­dun­gen treffen und in Ihrem Namen handeln darf. Dies umfasst Entschei­dun­gen bezo­gen auf Ihr Vermögen und gesund­heit­liche Fragen. Ein Ziel ist dabei, dass Sie durch eine nahe­stehende Person vertreten werden können, sodass keine Betreuung gerichtlich angeordnet werden muss.

 

Ihr Notar Michael Danzeglocke bereitet für Sie bei bestimmten Notfällen abgestimmte Vollmachten vor.

 

Wir erstellen für Sie die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. für Ihre Angehorige

 

Zur Vorsorge zählt auch die Errich­tung einer soge­nann­ten Patienten­verfügung. Diese regelt nicht, wer Dinge für Sie ent­scheidet, son­dern mit ihr stellen Sie im Vor­hinein die Aus­übung Ihres Selbst­bestimmungs­rechts als Patientin oder Patient sicher. Der in der Patienten­verfü­gung geäußerte Wille ist auch dann verbind­lich, wenn Sie ihn in der konkre­ten Situation nicht aus­drücken können. In einer Patien­ten­verfü­gung wird beispiels­weise gere­gelt, welche medizi­nischen Maß­nahmen im Falle von Unfällen oder Krank­heiten getroffen werden dürfen und welche Sie ablehnen.

Regel­mäßig werden alle notariell errich­te­ten Vorsorgeverfügungen in dem zentralen Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer regis­triert. Durch die Regis­­trie­­rung kann beispiels­weise das Gericht jeder­zeit durch sofor­tige Einsicht­nahme fest­stellen, ob eine Vorsorge­­voll­macht errichtet worden ist. Somit kann schnell in Erfah­rung gebracht werden, ob die Anordnung einer Betreuung über­haupt erforder­lich ist. Außerdem können seit dem 1. Januar 2023 auch Ärztinnen und Ärzte das Vorsorge­register einsehen, sodass sicher­gestellt ist, dass diese von den Vorsorge­verfü­gun­gen Kenntnis erlangen.

Gerne berate ich Sie zu den bestehen­den Möglich­keiten und entwerfe die entsprechenden Dokumente für Sie.