Notarkosten in Lohmar
Notarkosten sind bundesweit einheitlich und gesetzlich geregelt. Ihre Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem Wert und der Art des jeweiligen Geschäfts. Bei einer Beurkundung sind die notarielle Beratung und die Erstellung des Entwurfs grundsätzlich bereits in der Beurkundungsgebühr enthalten.
Gesetzlich festgelegte Notargebühren
Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Grundlage der Berechnung ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Individuelle Preisabsprachen oder Rabatte sind nicht vorgesehen. Bei gleicher notarieller Tätigkeit und gleichem Geschäftswert fallen daher bundesweit dieselben Gebühren an.
Das Wertgebührensystem berücksichtigt den wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Geschäfts. Bei Geschäften mit geringem Wert können die gesetzlichen Gebühren unter dem tatsächlichen Aufwand des Notariats liegen; höhere Gebühren bei größeren Geschäften gleichen dies aus. So bleibt der Zugang zu notarieller Beratung und Vertragsgestaltung unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährleistet.
Beratung inklusive
Die notarielle Beratung und die Erstellung des Entwurfs sind in der Beurkundungsgebühr enthalten – unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine. Kommt es nicht zur Beurkundung, können für die Beratung oder einen bereits erstellten Entwurf die gesetzlich vorgesehenen Gebühren anfallen.
Berechnungsbeispiele
Auf notar.de finden Sie einen Gebührenrechner sowie typische Berechnungsbeispiele für verschiedene notarielle Tätigkeiten. Diese Angaben dienen der ersten Orientierung. Die Kosten im konkreten Einzelfall können insbesondere wegen abweichender Geschäftswerte, zusätzlicher Tätigkeiten und Auslagen unterschiedlich ausfallen.
Wenn Sie Fragen zu den voraussichtlich anfallenden Notarkosten haben, können Sie sich gern vorab an mich oder mein Team wenden.