Notarielle Online-Verfahren
Welche notariellen Verfahren können online durchgeführt werden?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für Ihr Vorhaben ein Online-Verfahren zulässig ist, kontaktieren Sie mein Büro gern vorab.
Für folgende Verfahren hat der Gesetzgeber die notariellen Online-Verfahren zugelassen:
- die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt),
- sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister,
- Gründungsvollmachten für die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt),
- einstimmige Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), z.B. Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen,
- sämtliche Anmeldungen zum Gesellschaftsregister,
- sämtliche Anmeldungen zum Genossenschaftsregister,
- sämtliche Anmeldungen zum Partnerschaftsregister,
- sämtliche Anmeldungen zum Vereinsregister.
Als Notar kann ich Sie in einem Online-Verfahren unterstützen, wenn ich für das Verfahren örtlich zuständig bin. Dies ist der Fall, wenn sich in meinem Amtsbereich, also einer der Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Siegburg, ein entsprechender Anknüpfungspunkt befindet. Geht es etwa um Angelegenheiten einer GmbH, stellt der Sitz der Gesellschaft ebenso einen solchen Anknüpfungspunkt dar wie der Wohnsitz eines Gesellschafters oder eines Geschäftsführers.
Sie können zum Beispiel eine GmbH mit meiner Unterstützung online gründen, wenn diese Ihren Sitz in Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, St. Augustin, Siegburg oder Troisdorf haben soll. Ebenso reicht es aus, wenn Sie oder ein anderer Gesellschafter in einer dieser Gemeinden Ihren Wohnsitz haben.
Ob für Ihr Vorhaben örtlich zuständig bin, können auch Sie auch gern vorab mit meinem Büro klären.
Wie können Sie das Online-Verfahren starten?